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Artikel der Ausgabe Mai 2014

Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

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Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer ...

Was gibt es Neues bei der NoVA?

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Seit 1.3.2014 wird die NoVA beim Kauf eines neuen Autos ausschließlich nach dem ...

Pendlerrechner: Abgabefrist auf den 30.9.2014 verschoben

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Der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde in den letzten Wochen ...

Zusammenfassende Meldung (ZM) pünktlich abgeben

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In den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) werden Waren und Dienstleistungen die von ...

Kontrolle durch die Finanzpolizei

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Wenn Sie auf den Fall der Fälle vorbereitet sind, sehen Sie einer Kontrolle viel ...

Änderungen von Dienstgeberdaten müssen gemeldet werden

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Arbeitgeber müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.

Wurden Sie schon darum gebeten, eine Gelangensbestätigung auszufüllen?

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Deutsche Unternehmer müssen mit der Gelangensbestätigung nachweisen.

Blog Marketing

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Beim Blog Marketing gibt es zwei Wege: selbst bloggen oder die eigenen Produkte von einem ...

Wurden Sie schon darum gebeten, eine Gelangensbestätigung auszufüllen?

Illustration

Deutsche Unternehmer müssen mit der Gelangensbestätigung nachweisen, dass eine Lieferung tatsächlich in ein anderes EU-Land transportiert wurde. Durch diese Bestätigung ist die Lieferung von der deutschen Umsatzsteuer befreit. Füllen Sie (als Käufer) die Gelangensbestätigung nicht aus, kann es passieren, dass Ihnen der deutsche Lieferant eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer schickt.

Statt der Gelangensbestätigung können auch ähnliche Nachweise erbracht werden. Dies ist möglich, wenn die Ware durch einen Dritten, z.B. durch ein Transportunternehmen, geliefert wird. Wenn der Verkäufer selbst liefert oder die Ware vom Käufer abgeholt wird, muss eine Gelangensbestätigung ausgefüllt werden.

Wie ist die Gelangensbestätigung auszufüllen?

Sie kann auch per Mail übermittelt werden. Wird öfter beim selben Lieferanten eingekauft, ist es möglich, eine Sammelbestätigung auszustellen. Diese gilt maximal für alle Lieferungen innerhalb eines Kalendervierteljahres.

In der Gelangensbestätigung müssen angegeben werden:

  • Name und Anschrift des Abnehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnungen
  • Ort und Monat des Erhalts der Ware im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder Ende der Beförderung
  • Ausstelldatum der Bestätigung
  • Unterschrift des Abnehmers (Beauftragten)

Nachweise bei innergemeinschaftlicher Lieferung von Österreich in EU-Mitgliedstaaten Auch das österreichische Gesetz schreibt verpflichtende Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen vor. Damit die Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gilt, sind Verbringungsnachweise (wie Beförderungsnachweis, Versendungsnachweis, Abholbestätigung) und ein Buchnachweis nötig.

Stand: 07. April 2014

Bild: sk_design - Fotolia.com

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