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Artikel der Ausgabe Juli 2022

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Übersicht über die Regelungen der neuen Kurzarbeit ab Juli 2022

Welche Änderungen bringt das Teuerungsentlastungspaket?

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Viele Einzelmaßnahmen sollen steuerliche Erleichterung bringen.

Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden für die Ukraine steuerlich abzugsfähig?

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Welchen betraglichen Beschränkungen unterliegt der Spendenabzug für die Ukraine?

Verfassungsgerichtshof kippt Abzugsverbot für Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen

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Unterliegen Abfertigungen aus Sozialplänen dem Betriebsausgabenabzugsverbot?

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023

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Dies betrifft Wohnraum den der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt ...

Ist eine Pendlerpauschale bei Kostenübernahme des Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber möglich?
Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse beschlossen

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Eine verlängerte Frist für die Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen wurde ...

Wie wurde der Familienbonus Plus erhöht?

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Mehr Steuerersparnis durch die Steuerreform und Teuerungsentlastungspaket.

Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

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Egal wie gut die eigene Verkaufsmannschaft ist, es gilt: Die beste Erfolgsquote hat meist ...

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Illustration

Das ursprünglich bis Ende Juni befristete Kurzarbeitsmodell wurde im Rahmen der Phase 6 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Die ab 1. Juli 2022 gültige Kurzarbeitsrichtlinie sieht dabei Änderungen im Antragsverfahren sowie bei den Vergütungszuschlägen vor.

Verfahrensablauf:

  • Mindestens drei Wochen vor Beginn der geplanten Kurzarbeit ist die regional zuständige AMS Geschäftsstelle über die Kurzarbeitsabsicht zu informieren (e-AMS).
  • In Folge der Anzeige führt das AMS ein Beratungsverfahren mit dem Unternehmen und Sozialpartnern durch, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie alternative Abfederungsmaßnahmen (z.B. Urlaubsabbau etc.) zu prüfen. Das Ergebnis des Beratungsverfahrens wird im Rahmen des Beratungsprotokolls festgehalten.
  • Soll die Kurzarbeit in Anspruch genommen werden, so sind der Kurzarbeitsantrag, die Sozialpartnervereinbarung (Version 11.0) sowie das Beratungsprotokoll über das eAMS-Konto vor Beginn der geplanten Kurzarbeit hochzuladen.
  • Nach Zustimmung der Sozialpartner im Webportal entscheidet das AMS über den Kurzarbeitsantrag.

Beihilfe:

Analog zur bisherigen Regelung werden die kurzarbeitsbedingten Mehrkosten abzüglich eines Selbstbehalts von 15 % ersetzt.

Mindestarbeitszeit:

Die Arbeitszeit muss im Durchschnitt mindestens 50 % der vorherigen Normalarbeitszeit betragen. Eine Unterschreitung ist nur mit besonderer Begründung (nach Genehmigung der Beilage 2) möglich.

Entgeltanspruch während der Kurzarbeit:

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in die Kategorie 80 % fallen, erhalten einen Zuschlag von 16 % auf das Mindestbruttoentgelt laut Entgelt-Tabelle nach § 37b Abs. 6 AMSG. Jene Arbeiternehmer oder Arbeitnehmerinnen, die in die Kategorie 85 % fallen, erhalten einen Zuschlag von 9 %.

Informationspflicht:

Arbeitgeber, welche Kurzarbeit in Anspruch nehmen, müssen nach Vorlage der Teilabrechnungen beim AMS die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen individuell und nachweislich über die abgerechneten Ausfallsstunden informieren.

Stand: 05. Juli 2022

Bild: pathdoc - stock.adobe.com

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