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Artikel der Ausgabe Jänner 2016

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche ...

Was kennzeichnet einen Scheinunternehmer?

Was kennzeichnet einen Scheinunternehmer?

Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes ...

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens ...

Sozialversicherung: Änderungen seit Jahresbeginn

Sozialversicherung: Änderungen seit Jahresbeginn

Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG

Auszug aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015

Auszug aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015

Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.

Vom Website-Besucher zum Kunden

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Überblick über die wichtigsten Änderungen

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Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:

  • Senkung der Einkommensteuersätze bzw. Einfügen von mehr Stufen
  • Änderungen von Freibeträgen, wie z. B. Kinderfreibetrag, Neugestaltung des Verkehrsabsetzbetrags, Streichung des Bildungsfreibetrags (und der Bildungsprämie)
  • Erhöhung der Forschungsprämie auf 12 %
  • Erhöhung der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen von 25 % auf 27,5 %
  • neue Regelung zu den Mitarbeiterrabatten
  • Neuregelung beim Pkw: Vorsteuerabzug von Elektroautos, 2 % Pkw-Sachbezug ab einem CO2-Ausstoß von 130 g
  • Immobilienertragsteuer 30 % (bisher 25 %) und Neuregelung der Grunderwerbsteuer
  • neuer Umsatzsteuersatz von 13 %
  • neue Belegerteilungs-, Einzelaufzeichnungs- und Registrierkassenpflicht

Auswahl von sonstigen Änderungen

Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016
Mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.

Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.

Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)

  • Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern: 20 % Grund- und 80 % Gebäudewert, wenn der durchschnittliche m2-Preis für Bauland und voll aufgeschlossene unbebaute Grundstücke (baureifes Land) weniger als € 400,00 beträgt.
  • für Gemeinden, die diese Grenzen überschreiten, gilt:
    • bis zu zehn Wohneinheiten: 40 % Grund- und 60 % Gebäudeanteil
    • mehr als zehn Wohneinheiten: 30 % Grund- und 70 % Gebäudeanteil.

Arbeitgeberdarlehen
Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: Michael Zimberov - Fotolia.com

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