HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Jänner 2016

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche ...

Was kennzeichnet einen Scheinunternehmer?

Was kennzeichnet einen Scheinunternehmer?

Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes ...

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens ...

Sozialversicherung: Änderungen seit Jahresbeginn

Sozialversicherung: Änderungen seit Jahresbeginn

Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG

Auszug aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015

Auszug aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015

Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.

Vom Website-Besucher zum Kunden

Vom Website-Besucher zum Kunden

Wie kann der Kunde mit Ihnen in Kontakt treten?

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Illustration

Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.

Der Grundstückswert wird beispielsweise verwendet

  • bei Anteilsübertragungen/-vereinigungen und Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz,
  • bei Erwerben im Familienverband und im Todesfall (diese Erwerbe gelten immer als unentgeltliche Erwerbe),
  • wenn eine Gegenleistung zwar vorhanden wäre, aber sie nicht ermittelt werden kann und
  • bei allen anderen unentgeltlichen Übertragungen.

Ermittlung des Grundstückswerts

Der Grundstückswert ist ein eigener Wert, der nur zur Berechnung der Grunderwerbsteuer benötigt wird. Er kann ermittelt werden durch:

  • Eine pauschale Berechnung, für die grundsätzlich folgende Formel gilt:
    (anteilige) Grundfläche x Bodenwert/m² x 3 x Hochrechnungsfaktor
    + Nutzfläche bzw. (anteilige) Bruttogrundfläche x Baukostenfaktor (vermindert um die Bauweise/Nutzungsminderung sowie Altersminderung)
  • Den Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer im Jahr 2016 (wenn im Spiegel eine vergleichbare Immobilie bewertet wird) bzw. ab 2017 muss der Immobilienpreisspiegel der Statistik Österreich verwendet werden. Hier ist jeweils noch ein Abschlag von 28,75 % zu rechnen.
  • Nachweis des geringeren gemeinen Wertes

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369