Was gilt nun tatsächlich für GmbHs?
Seit 1.7.2013 gelten die Neuregelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Seit 1.7.2013 gelten die Neuregelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
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Solange eine Person bei einer Firma angestellt ist, bekommt sie regelmäßig ihr ...
Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen (gilt auch für GmbH & Co. ...
Es muss nur mehr ein Betrag von € 5.000,00 tatsächlich in bar eingebracht werden, das gesamte Stammkapital muss mindestens € 10.000,00 betragen.
Die Notariatskosten sind abhängig vom Stammkapital. Durch die Senkung reduzieren sich auch diese Kosten. Günstiger wurde die Gründung auch dadurch, dass die Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung wegfällt.
Die Mindest-Körperschaftsteuer beträgt 5 % vom Mindeststammkapital. Daher wurde sie ebenfalls gesenkt und zwar von € 1.750,00 auf € 500,00 jährlich. Der bisher gültige Gründungsbonus für die ersten vier Kalendervierteljahre nach der Gründung entfällt durch die Neuregelung. Es gilt noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2013, wenn die neue Mindest-Körperschaftsteuer höher sein würde (betrifft insbesondere Neugründungen von Aktiengesellschaften).
Die Höhe der Vorauszahlungen für 2013 ist abhängig davon, wann der Vorauszahlungsbescheid erlassen wurde:
Bescheid bis 30.6.2013: Die Mindest-KöSt beträgt für das 3. und 4. Quartal noch € 437,50. Bei der Veranlagung für 2013 wird der zu viel bezahlte Betrag gutgeschrieben.
Bescheid ab 1.7.2013: Hier wird bereits der neue Betrag von € 125,00 pro Quartal vorgeschrieben.
Nach der bisher gültigen Regelung musste die Generalversammlung ohne Verzug dann einberufen werden, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren gegangen ist. Der Geschäftsführer muss nun ebenfalls eine Generalversammlung einberufen, wenn die Eigenkapitalquote unter 8 % liegt und bei einer fiktiven Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren.
Stand: 08. August 2013
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