Finanzamtszahlungen: Änderung von einigen Bankkontonummern
Die Finanzverwaltung weist in einem eigenen Informationsschreiben auf Änderungen von ...
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Die Finanzverwaltung weist in einem eigenen Informationsschreiben betreffend Finanzamtszahlungen darauf hin, dass es seit 1.1.2021 aufgrund der Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich auch zu einigen Änderungen bei den Kontonummern (IBAN) gekommen ist.
bisheriges Finanzamt bis 31.12.2020 |
seit 1.1.2021 zusammengefasst zur Dienststelle (DST) |
neue Kontonummer seit 1.1.2021 |
FA Klagenfurt FA St. Veit Wolfsberg |
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg |
AT92 0100 0000 0556 4572 |
FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein Schwarz |
DST Tirol Ost |
AT62 0100 0000 0554 4839 |
FA Bregenz FA Feldkirch |
DST Vorarlberg |
AT63 0100 0000 0557 4988 |
FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St. Pölten Lilienfeld |
DST Niederösterreich Mitte |
AT08 0100 0000 0550 4295 |
FA Gänserndorf Mistelbach FA Hollabrunn Korneuburg Tulln |
DST Weinviertel |
AT28 0100 0000 0550 4226 |
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung |
DST Steiermark Mitte |
AT38 0100 0000 0553 4698 |
FA Wien 4/5/10 FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg |
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg |
AT31 0100 0000 0550 4075 |
Hier ist bei den kommenden Überweisungen folgendes unbedingt zu beachten:
„Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Ab 30. September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf die alte IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.“
Falsche Überweisungen können Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen verursachen. Bitte kontrollieren Sie, ob in den betroffenen Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträgen bereits die neue IBAN verwendet wird.
Weitere Informationen zum Thema Steuerzahlungen finden Sie hier auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Stand: 23. September 2021
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