Bisher war es möglich, bis zu einem bestimmten Umsatz pro Mitgliedsland (Lieferschwelle) die Umsätze auch im Ursprungsland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. (29.03.2021)
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht. (26.06.2015)
Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die Umsatzsteuer von dem Land, in dem die Lieferung beginnt, in Rechnung gestellt werden. (27.05.2015)
Lieferungen innerhalb der Länder der Europäischen Union sind von der Umsatzsteuer befreit. (24.05.2013)
Einem Reihengeschäft werden mehrere Lieferungen unterstellt. Diese Lieferungen werden aufgeteilt in eine bewegte und mehrere ruhende Lieferungen. (28.07.2011)
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