HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juli 2015

Steuerreform: Was wurde in der letzten Zeit geändert?

Steuerreform: Was wurde in der letzten Zeit geändert?

Im Zuge der Regierungsvorlage und des parlamentarischen Prozesses ist es bei der ...

Was kommt Neues rund ums Auto?

Was kommt Neues rund ums Auto?

Die Regierungsvorlage zur Steuerreform sieht einige Informationen rund um das Thema Auto ...

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum ...

Wann zählt ein Fußballspieler zu den Profis?

Wann zählt ein Fußballspieler zu den Profis?

Der Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen.

Kleinunternehmerregelung: Wie lang gilt die Option zur Regelbesteuerung?

Kleinunternehmerregelung: Wie lang gilt die Option zur Regelbesteuerung?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben und deren ...

Arbeiten in den Ferien

Arbeiten in den Ferien

Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um ...

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Durch geschickte Unternehmenskooperationen kann man auf das Know-how von anderen ...

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Illustration

Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.

Um diesen Formvorschriften zu genügen, muss eine Rechnung folgende Merkmale aufweisen:

  • Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden Unternehmers
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder Zeitraum über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes – jedoch nur, wenn dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das ist z. B. der Fall bei mehrtägigen Übernachtungen in einem Hotel. Hier muss nicht jeder Tag, in dem das Zimmer belegt war, einzeln angegeben werden. Ein Hinweis auf den Zeitraum, in dem der Gast das Zimmer genutzt hat, ist ausreichend.
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz. Wird die Rechnung nicht in Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag zusätzlich in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer nachvollziehbar anzugeben, welche Umrechnungsmethode angewendet wird.
  • der auf das Entgelt anfallende Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • falls eine Steuerbefreiung besteht: Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist oder Hinweis auf einen Übergang der Steuerschuld
  • fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
  • UID-Nummer (UID) des liefernden Unternehmers
  • UID-Nummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,00 übersteigt
  • Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn diese angewendet wird (z. B. Autohandel oder Antiquitätenhändler)

Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen mit einem Betrag von höchstens € 400,00 (inklusive Umsatzsteuer) müssen mindestens folgende Merkmale enthalten:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  • Steuersatz

Hinweis

Bei bestimmten Rechnungsarten (z. B. Anzahlungen, Schlussrechnungen, Rechnungen in der Bauwirtschaft oder mit Auslandstatbeständen) gelten zusätzliche Vorschriften.

Stand: 29. Juni 2015

Bild: Bacho Foto - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369