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Artikel der Ausgabe April 2023

Förderung: Energiekostenpauschale 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmen - Check ab 17.4.2023 möglich

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Was regelt die neue Kryptowährungsverordnung?

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Überblick über die wesentlichen Vorschriften der Kryptowährungsverordnung.

Keine ImmoESt-Herstellerbefreiung bei Vermietungsabsicht

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Änderungen beim Kfz-Sachbezug: Spezialfahrzeuge, Aliquotierung

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Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.

Wie können Arbeitnehmer digitale Arbeitsmittel bei der Veranlagung 2022 steuerlich absetzen?

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Sind Mahngebühren der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

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Mahngebühren als echter Schadenersatz: keine Umsatzsteuer.

Was versteht man unter BANI?

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Machen Sie ihr Unternehmen resilient für chaotische Zeiten.

Förderung: Energiekostenpauschale 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmen - Check ab 17.4.2023 möglich

Mann und Eurozeichen

Wie angekündigt werden auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Pauschalfördermodell für die hohen Energiekosten 2022 gefördert. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf seiner Website (www.bmaw.gv.at) Informationen zu dieser Energiekostenpauschale veröffentlicht. Im Folgenden dazu einige wesentliche Eckpunkte:

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Voraussetzung ist neben einer Betriebsstätte in Österreich unter anderem ein Umsatz zwischen € 10.000,00 und € 400.000,00 im Jahr 2022. Ausgenommen sind neben Freiberuflern, politischen Parteien und öffentlichen Unternehmen auch Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft.

Welche Zeiträume werden gefördert?

Folgende Zeiträume sollen förderfähig sein:

  • Februar 2022 bis 31. Dezember 2022.
  • Februar 2022 bis 30. September 2022
  • 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Wie hoch wird die Förderung sein?

Die Förderhöhe ist abhängig von Branche und Jahresumsatz und wird auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria für jedes Unternehmen individuell berechnet. Die Förderung beträgt zwischen € 110,00 und € 2.475,00.

Ablauf

Ab 17. April 2023 können sich Unternehmen für einen sogenannten Pre-Check (Selbst-Check) bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Hier wird es auch Informationen geben, was für die Antragstellung erforderlich ist. Anträge können ab Mai 2023 (rückwirkend für 2022) gestellt werden. Für die Antragstellung wird eine Handy-Signatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) erforderlich sein.

Diese Informationen sind am Stand 6.4.2023 und können sich kurzfristig ändern. Weitere Details finden Sie auf den Websites des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at) und der Forschungsförderungsgesellschaft (www.ffg.at).

Stand: 07. April 2023

Bild: Sergey Nivens - stock.adobe.com

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