Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf Antrag zu je einem Drittel im Veranlagungsjahr und den beiden Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden. (24.02.2021)
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden bereits einige steuerliche Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen. (29.01.2021)
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20 %. (29.06.2020)
Neue Verordnung erhöht Grenzwert für Vollpauschalierung. (28.01.2011)
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