Was ändert sich mit 1.1.2014?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014.
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Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014.
Erhält ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt entweder einen Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen, hat er dadurch eine Zinsersparnis. Hierfür ist 2014 ein Sachbezug von 1,5 % (2013: 2 %) anzusetzen. Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse bis € 7.300,00 ist wie bisher kein Sachbezug hinzuzurechnen.
Ab 1.1.2014 muss das neue Formular für die Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) ausgefüllt werden. Die Kennzahlen Vorsteuern in Zusammenhang mit Kfz (027) und mit Gebäuden (028) wurden entfernt.
Ab 1.1.2014 ist die Einreichung von Papierformularen für eingetragene Personengesellschaften und für juristische Personen generell ausgeschlossen.
Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, können ab 1.1.2014 mit dem Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine Pflegekarenz oder -teilzeit vereinbaren. Die Pflegekarenz kann maximal drei Monate betragen.
Bei Kündigung eines Arbeitnehmers muss eine Auflösungsabgabe bezahlt werden, außer es trifft eine Ausnahmeregelung zu. Die Abgabe wird jedes Jahr erhöht. Im Jahr 2014 beträgt sie € 115,00.
Am Schluss noch eine Information für alle Bausparer. Die Bausparprämie für das Jahr 2014 beträgt 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.
Stand: 19. Dezember 2013
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