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Artikel der Ausgabe November 2021

Welche Wirtschaftshilfen sind auf Grund des Lockdowns geplant?

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Steuertipps zum Jahresende

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Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt ...

Welche Neuerungen bringt die Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

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Hauptaufgabe des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) ist es, die ...

Sind Vorsteuerüberschüsse bzw. Umsatzsteuerguthaben zu verzinsen, wenn diese nicht rechtzeitig ausbezahlt werden?

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Die sogenannten „Beschwerdezinsen“ sollen den Steuerpflichtigen einen Zinsausgleich ...

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2022

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Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen ...

Tipps zur Mitarbeitersuche

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Für viele Unternehmen ist es aktuell sehr schwierig, neue Mitarbeiter zu finden, die auch ...

Welche Wirtschaftshilfen sind auf Grund des Lockdowns geplant?

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Ausfallsbonus III

Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40% im Vergleich zum identen Monat des Jahres 2019 kommt je nach Branche eine Ersatzrate von 10 % bis 40 % zur Anwendung (gedeckelt mit € 80.000,00 pro Kalendermonat, Anrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe). Der Ausfallsbonus III wird für die Monate November 2021 bis März 2022 eingeführt und kann ab 16. Dezember beantragt werden.

Verlustersatz

Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40% im Vergleich zum identen Monat des Jahres 2019 kommt eine Ersatzrate von 70 % bis 90 % des Verlustes zur Anwendung. Die Verlängerung des Verlustersatzsatzes erfolgt von Jänner 2022 bis März 2022. Ab Anfang 2022 kann ein Antrag gestellt werden.

Härtefallfonds

Hier muss ein Einkommensrückgang von min. 40% vorliegen bzw. die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden. Die Ersatzrate liegt bei 80 % des Nettoeinkommensentganges plus € 100,00. Der maximale Rahmen liegt bei € 2.000, der Mindestbetrag bei € 600,00, der Zeitraum reicht von November 2021 bis März 2022.

Auf Pressekonferenzen wurde unter anderem auch über folgende Unterstützungen informiert:

  • Die Corona-Kurzarbeit ist bis Ende des Jahres 2021 aufrecht. Hier gibt es auf Grund des Lockdown einige Erleichterungen und Verbesserungen. In direkt betroffenen Branchen soll die Beihilfe in Höhe von 100% zustehen. Über eine Gestaltung dieser Maßnahme danach wird verhandelt.
  • Möglichkeit zur Dienstfreistellung von Dienstnehmern mit Vorerkrankungen.
  • Der NPO-Fonds soll bis März 2022 (Q4 2021 und Q1 2022) verlängert werden.
  • Beim Veranstalterschutzschirm soll es eine verlängerte Antragstellung bis 30.6.2022 für Veranstaltungen bis zum 30.6.2023 geben.
  • Die Antragstellung zum Haftungsmodell von Filmproduktionen (Comeback-Zuschuss Film) wird bis 30.6.2022 verlängert und soll bis 31.12.2022 gültig sein.
  • Die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und Kunstschaffende bei der SVS soll verlängert werden für November 2021, Dezember 2021 und das erste Quartal 2022. Die Auszahlung erfolgt analog zum Härtefallfonds (€ 600,00), in Lockdown Monaten € 1.000,00.
  • Der Künstlersozialversicherungs-Fonds (KSVF) soll bis zum Q1 2022 verlängert werden.

ACHTUNG: Die geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID Bestimmungen halten. Bei einer Verwaltungsstrafe wegen Verstößen müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Hinweis: Dieser Artikel ist auf dem Stand 22.11.2021 und gibt nur einige Eckpunkte der geplanten Änderungen der Fördermaßnahmen wieder. Die Veröffentlich der detaillierten Regelungen bleibt abzuwarten.

Stand: 22. November 2021

Bild: ©deagreez/stock.adobe.com

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