Als Rechnung im Sinne des UStG gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden. (27.04.2017)
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download (27.07.2016)
Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher. (28.01.2014)
Ab 1.1.2014 müssen alle Rechnungen an den Bund elektronisch ausgestellt werden. (28.11.2013)
Mit 1.1.2013 wird das Versenden von elektronischen Rechnungen erheblich erleichtert. (28.11.2012)
Im Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2012 kommt es zu einer Änderung bei elektronischen Rechnungen. (19.07.2012)
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