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Artikel der Ausgabe März 2021

„Ausfallsbonus“: Was gilt neu für den Betrachtungszeitraum März?

„Ausfallsbonus“: Was gilt neu für den Betrachtungszeitraum März?

Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um ...

Gesundheitskasse: Zahlungserleichterungen bis 30.6. verlängert

Gesundheitskasse: Zahlungserleichterungen bis 30.6. verlängert

Wie bereits berichtet gelten für die Bezahlung von coronabedingten Beitragsrückstände ...

Welche Neuerungen bringt die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit?

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Die nunmehr vierte Phase der Corona-Kurzarbeit soll für den Zeitraum von 1.4.2021 bis ...

Coronavirus: Was ist neu am Verlustersatz?

Coronavirus: Was ist neu am Verlustersatz?

Der Verlustersatz soll Unternehmen, die besonders stark von den wirtschaftlichen ...

Coronavirus: Was ist neu am Fixkostenzuschuss 800.000?

Coronavirus: Was ist neu am Fixkostenzuschuss 800.000?

Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll heimischen Unternehmen finanzielle Unterstützungen ...

Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?

Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?

Das BMF hat dazu eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, die zuletzt mit Verordnung ...

Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss 800.000?

Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss 800.000?

Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie haben wir für Sie zusammengefasst.

Verlängerung der Abgabenstundungen bis zum 30.6. geplant

Verlängerung der Abgabenstundungen bis zum 30.6. geplant

Das Finanzministerium plant lt. Pressemitteilung, die bis zum 31. März 2021 geltende ...

Welche Sachverhalte werden neu an das Kontenregister gemeldet?

Welche Sachverhalte werden neu an das Kontenregister gemeldet?

Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.

Wie ist der Einfuhr-Versandhandel ab Juli geregelt?

Wie ist der Einfuhr-Versandhandel ab Juli geregelt?

Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden einige Bestimmungen des ...

Welche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können steuerlich auf drei Jahre verteilt werden?

Welche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können steuerlich auf drei Jahre verteilt werden?

Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf ...

Sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig?

Sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig?

Nicht zuletzt wegen der Berichte über hohe Kursgewinne (und -verluste) sind ...

Vorsteuererstattung aus UK für 2020 bis 31.3.2021 beantragen

Vorsteuererstattung aus UK für 2020 bis 31.3.2021 beantragen

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf ...

Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen?

Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen?

Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter ...

Aufgeschobene Zahlungen: Rückzahlung einplanen

Aufgeschobene Zahlungen: Rückzahlung einplanen

Viele Unternehmen müssen aktuell sehr genau auf ihre Liquidität achten, um zahlungsfähig ...

„Ausfallsbonus“: Was gilt neu für den Betrachtungszeitraum März?

Illustration

Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um mindestens 40 % zurückgegangen sind, mit zusätzlicher Liquidität versorgen. Die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen der „Ausfallsbonus“ gewährt werden kann, sind in einer umfangreichen Förderrichtlinie geregelt. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie finden Sie in unserem Steuernews-Beitrag „Coronavirus: Was bringt der neue Ausfallsbonus?“.

Der Bundesminister für Finanzen hat nunmehr angekündigt, dass der „Ausfallsbonus“ für den Betrachtungszeitraum März 2021 deutlich erhöht werden soll.

Erhöhter „Ausfallsbonus“

Sofern ein Unternehmen sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung eines „Ausfallsbonus“ erfüllt, gilt im Betrachtungszeitraum März 2021, dass

  • der eigentliche Bonus für diesen Betrachtungszeitraum auf 30 % (statt 15 %) des Umsatzausfalles und
  • die Obergrenze des eigentlichen Bonus auf € 50.000,00 (statt € 30.000,00) pro Unternehmen

angehoben wird.

Der optionale Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000, der im Rahmen des „Ausfallsbonus“ zusätzlich zum eigentlichen Bonus beantragt werden kann, bleibt hingegen unverändert bei 15 % des Umsatzausfalles mit einer Obergrenze von € 30.000,00 pro Unternehmen.

Für den Betrachtungszeitraum März 2021 ergeben sich daraus (bei Inanspruchnahme des optionalen Vorschusses auf den Fixkostenzuschuss 800.000) eine maximale Ersatzrate von 45 % des Umsatzausfalles und ein Förderhöchstbetrag von € 80.000,00 pro Unternehmen.

Antragstellung über FinanzOnline

Der erhöhte „Ausfallsbonus“ für den Betrachtungszeitraum März 2021 kann ab dem 16.4.2021 elektronisch über FinanzOnline beantragt werden. Der Antragsteller kann seinen Antrag entweder selbst einbringen oder von einem bevollmächtigten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter einbringen lassen.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 11.3.2021 und können sich kurzfristig ändern. Zudem sind die zu berücksichtigenden Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen besonders umfangreich und müssen stets für den jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/

Stand: 17. März 2021

Bild: peterschreiber.media - stock.adobe.com

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