Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. (01.01.2022)
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. (29.01.2019)
Der Sohn einer Unternehmerin hatte 50 Stunden EDV-Administration in Höhe von € 2.500,00 in Rechnung gestellt. (27.10.2015)
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