HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe November 2015

Was ist bis Jahresende noch zu beachten?

Was ist bis Jahresende noch zu beachten?

Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, ...

Überschreitungserklärung bis 31.12.2015 abgeben

Überschreitungserklärung bis 31.12.2015 abgeben

Neue Selbständige trifft die Pflichtversicherung der Sozialversicherungsanstalt der ...

Belegerteilungspflicht

Belegerteilungspflicht

Ab 1.1.2016 müssen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes für jede empfangene ...

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und ...

Sind Zahlungen an den Sohn für EDV-Leistungen im Betrieb Betriebsausgaben?

Sind Zahlungen an den Sohn für EDV-Leistungen im Betrieb Betriebsausgaben?

Der Sohn einer Unternehmerin hatte 50 Stunden EDV-Administration in Höhe von € 2.500,00 ...

Sind Zahlungen an den Sohn für EDV-Leistungen im Betrieb Betriebsausgaben?

Illustration

Der Sohn einer Unternehmerin hatte 50 Stunden EDV-Administration in Höhe von € 2.500,00 in Rechnung gestellt. Diesen Betrag hat er auch erhalten.

Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der Unternehmerin wurde diese Zahlung von der Behörde nicht als Betriebsausgabe anerkannt.

Als Grund gab die Behörde an, dass nicht nachgewiesen werden konnte, ob der Sohn diesen Betrag auch versteuert hatte. Es wurde keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Diesen Umstand sah die Behörde als Beweis dafür, dass die Zahlung vom Sohn nicht versteuert wurde.

Entscheidung Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Behörde zog die falschen Schlüsse

Damit die Unternehmerin € 2.500,00 als Betriebsausgabe ansetzen darf, muss laut dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachgewiesen werden, dass der Sohn den Betrag versteuert hat. Der fehlende Umsatzsteuerausweis ist auch kein Beweis dafür, dass lediglich familienhafte Mitarbeit vorliegt und keine unternehmerische Tätigkeit. Umsätze in dieser Höhe sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Laut dem Verwaltungsgerichtshof ist es im Rahmen einer familienhaften Mitarbeit schon sehr ungewöhnlich, dass eine Rechnung gelegt wird

Prüfung familienhafte Mitarbeit

Die Behörde hätte stattdessen prüfen müssen, ob die zwischen der Unternehmerin und ihrem Sohn abgeschlossene Vereinbarung über die Erbringung der Dienstleistung

  • nach außen hin ausreichend zum Ausdruck gekommen ist,
  • einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hatte und
  • auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre.

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: lichtmeister - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369