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Artikel der Ausgabe Jänner 2018

Anträge für den Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich

Anträge für den Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das ...

Was gibt es 2018 Neues bei den Steuern?

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Immer zu Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen ...

Sonstige rechtliche Änderungen 2018

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Neben den steuerlichen Änderungen bringt 2018 auch in der Sozialversicherung, im ...

Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer?

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Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu ...

Haben Sie Kryptowährungen im Privatvermögen?

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Für welche Mietverträge entfällt die Mietvertragsgebühr?

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Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden, sind von der ...

Was sind Rolling Forecasts?

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Bei einem Rolling Forecast erfolgt die Prognose nicht nur bis zum Ende des ...

Anträge für den Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich

Illustration

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ und die „Aktion 20.000“ einzustellen.

Laut Newsletter der Austria Wirtschaftsservice GmbH können nun Anträge für den Beschäftigungsbonus noch bis zum 31.1.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies soll für Erstanträge und Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen gelten. Nach dem 31.1.2018 sollen über den aws-Fördermanager noch Ersatzarbeitskräfte erfasst werden können. Dies ist für Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmer möglich, wenn diese vorzeitig aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.

Weitere Informationen finden Sie bei der AWS Wirtschaftsservice GmbH unter https://www.aws.at/richtlinien/richtlinie/richtlinien-beschaeftigungsbonus/.

Stand: 26. März 2018

Bild: Illustration

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