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Artikel der Ausgabe Jänner 2018

Anträge für den Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich

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Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das ...

Was gibt es 2018 Neues bei den Steuern?

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Immer zu Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen ...

Sonstige rechtliche Änderungen 2018

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Neben den steuerlichen Änderungen bringt 2018 auch in der Sozialversicherung, im ...

Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer?

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Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu ...

Haben Sie Kryptowährungen im Privatvermögen?

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Auf die steuerlichen Aspekte von Kryptowährungen im Betriebsvermögen wurde bereits an ...

Für welche Mietverträge entfällt die Mietvertragsgebühr?

Für welche Mietverträge entfällt die Mietvertragsgebühr?

Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden, sind von der ...

Was sind Rolling Forecasts?

Was sind Rolling Forecasts?

Bei einem Rolling Forecast erfolgt die Prognose nicht nur bis zum Ende des ...

Für welche Mietverträge entfällt die Mietvertragsgebühr?

Illustration

Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden, sind von der Mietvertragsgebühr generell befreit. Mietverträge, die z. B. über Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden, bleiben gebührenpflichtig.

Wohnraum

Das BMF hat nun eine Information veröffentlicht, was unter Wohnraum zu verstehen ist.

Wohnräume sind Gebäude und Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbständiger Räume und anderer Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind).

Wohnzwecken dienen Gebäude oder Räumlichkeiten in Gebäuden dann, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen privates Leben, speziell auch Nächtigung, zu ermöglichen.

Befreit sind laut BMF auch die mitvermieteten Nebenräume wie Keller- und Dachbodenräume. Auch ein Abstellplatz oder Garten ist befreit, wenn nicht eine andere Nutzung als jene zu Wohnzwecken dominiert und eine einheitliche Vereinbarung (Vertrag) gegeben ist.

Überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken ist gegeben, wenn das Flächenausmaß, das zu Wohnzwecken genutzt wird, jenes übersteigt, das nicht zu Wohnzwecken genutzt wird.

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

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