Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine Unterscheidung zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise. (25.06.2019)
Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Tagesdiäten und Nebenspesen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. (26.09.2017)
Für Dienstreisen gibt es spezielle Regelungen. (30.07.2014)
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