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Artikel der Ausgabe Februar 2019

Umsatzsteuer: Ist-Besteuerung bei Freiberuflern seit 1.1.2019 erweitert

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Nachteil der Sollbesteuerung ist, dass der Unternehmer oft die Umsatzsteuer schon an das ...

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2018

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Die Arbeitnehmerveranlagung für 2018 kann bereits beim Finanzamt eingereicht werden ...

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Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

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Meldepflichten bis 28.2.2019

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Was ist bis Ende Februar zusätzlich zu melden?

Wie kann ich per Handy-App Arztrechnungen bei der Sozialversicherung zur Vergütung einreichen?

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Wie kann ich meinen Umsatz planen?

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Ein Umsatzplan besteht aus den abzusetzenden Produkten oder Dienstleistungen, der ...

Umsatzsteuer: Ist-Besteuerung bei Freiberuflern seit 1.1.2019 erweitert

Illustration

Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich nach dem Sollprinzip zu ermitteln, d. h. die Umsatzsteuer ist im Wesentlichen für in Rechnung gestellte Umsätze (vereinbartes Entgelt, Sollbesteuerung) und nicht erst bei Bezahlung des Kunden (vereinnahmtes Entgelt, Ist-Besteuerung) zu berechnen.

Nachteil der Sollbesteuerung ist, dass der Unternehmer oft die Umsatzsteuer schon an das Finanzamt abführen muss, obwohl der Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat.

Von der verpflichtenden Sollbesteuerung gibt es bestimmte Ausnahmen, die nun mit 1.1.2019 erweitert wurden.

Bisher mussten unter anderem Unternehmer, die bestimmte, im Einkommensteuergesetz aufgezählte, freiberufliche Tätigkeiten ausüben, und berufsrechtlich zugelassene Gesellschaften und gesetzliche Prüfungs- und Revisionsverbände verpflichtend die Ist-Besteuerung anwenden, außer es wurde ein Antrag auf Sollbesteuerung gestellt.

Seit 1.1.2019 wurde diese Ist-Besteuerung auf Unternehmer, die der Art nach eine (im Einkommensteuergesetz aufgezählte) freiberufliche Tätigkeit ausüben, erweitert. Somit sind nun auch die entsprechenden freiberuflichen Kapitalgesellschaften, ohne der Notwendigkeit einer berufsrechtlichen Zulassung, von der Ist-Besteuerung umfasst.

Eine freiberufliche Kapitalgesellschaft, die bisher die Umsatzsteuer verpflichtend nach dem Sollprinzip errechnete und nun mit der Gesetzesänderung zur Ist-Besteuerung verpflichtet wäre, kann allerdings auch auf die Sollbesteuerung optieren. Ein Antrag auf Sollbesteuerung muss spätestens zum Termin der Abgabe (Erstellung) der ersten Voranmeldung für diesen Veranlagungszeitraum gestellt werden.

Stand: 06. Februar 2019

Bild: Kzenon - stock.adobe.com

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