HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe März 2016

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des ...

Welche Neuerungen gelten seit Jahresbeginn für ausländische Arbeitskräfte?

Welche Neuerungen gelten seit Jahresbeginn für ausländische Arbeitskräfte?

Seit Jahresbeginn können sie nun bis zu € 10.000,00 als Werbungskosten von der Steuer ...

Änderungen beim Vermieten von Wohngebäuden

Änderungen beim Vermieten von Wohngebäuden

Die Abschreibung darf nur vom Gebäudewert einer Immobilie berechnet werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in ...

Beitragsgrundlage anpassen

Beitragsgrundlage anpassen

Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen ...

Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?

Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?

Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines ...

Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt

Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt

Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking ...

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

Illustration

Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.

Davon ausgenommen sind nur Einkünfte aus

  • Geldeinlagen und
  • nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, insbesondere Zinsen aus Girokonten und Sparbüchern.

Sie werden wie in der Vergangenheit weiterhin mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds werden immer mit 27,5 % besteuert, auch wenn darin Einkünfte aus Geldeinlagen enthalten sind.

Änderung für die GmbH

Geändert hat sich aufgrund der erhöhten Kapitalertragsteuer auch die Gesamtsteuerbelastung von Gewinnausschüttungen von GmbHs, und zwar auf 45,625 % (bisher 43,75 %).

Behandlung der Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen

Verluste im außerbetrieblichen Bereich

Die unterschiedlichen Steuersätze (25 % oder 27,5 %) stehen einem Verlustausgleich nicht entgegen. Die bestehenden Verlustausgleichsbeschränkungen (wie z. B. Verluste aus Fremdwährungsbankeinlagen mit Sparbuchzinsen) bleiben bestehen. Jene Kapitalerträge, die nach dem Einkommensteuertarif besteuert werden, dürfen nicht mit Kapitalerträgen ausgeglichen werden, die mit einem der besonderen Steuersätze besteuert werden.

In diesem Fall können die Verluste weder vorgetragen noch verteilt werden.

Erhöhung hat keine Auswirkung auf Kapitalgesellschaften

Die Erhöhung des besonderen Steuersatzes auf 27,5 % wirkt sich nicht auf Kapitaleinkünfte von Kapitalgesellschaften aus. Sie unterliegen der Körperschaftsteuer und diese beträgt auch weiterhin 25 %.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Black Spring - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369