Künftig ist bei allen Übertragungen grundsätzlich der Wert der Gegenleistung mindestens der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. (26.07.2015)
Der VfGH hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für verfassungswidrig erklärt. (28.01.2013)
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