Was muss bis zum 30.9.2014 erledigt werden?
Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte ...
Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte ...
In welchen Fällen müssen die Gesellschafter eine Generalversammlung einberufen?
Für Dienstreisen gibt es spezielle Regelungen.
Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt.
Wenn ein/e UnternehmerIn seiner/ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann.
Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online
Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur ...
Kapitalgesellschaften (auch GmbH & Co KGs) müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.
Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedrig sein wird als der des Vorjahres.
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2013 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis € 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2013 handelt.
Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,88 % p.a.
Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren zu machen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer Veranlagung verpflichtet – z.B. bei Wegfall des berücksichtigten Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages oder bei mehreren gleichzeitigen nichtselbständigen Einkünften muss sie bis 30.9. des Folgejahres abgegeben werden.
Auch der neue Ausdruck des verbesserten Pendlerrechners muss bis 30.9. abgegeben werden.
Antrag stellen auf die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU Noch bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union beantragen.
Stand: 30. Juli 2014
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Urlaubsanspruch Verlustrücktrag Landwirtschaft Geldwäsche Mitarbeiterkosten Mahlzeiten Höchstpersönliche Tätigkeiten Insolvenz Einkommensteuererklärung Angestellter Unterhalt Kapitalertragsteuer Rechnungsmerkmale Arbeitnehmerveranlagung Beobachtungsjahr Ferialjob Abfertigung Betriebsschließung Zielgruppe Familienzeitbonus Covid Zahlungserleichterung Dienstauto Entscheidungskriterium Vorwegbesteuerung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: