Wie sind Weihnachtsgutscheine von der Lohnsteuer befreit?
Arbeitgeber können Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 steuerfrei an ihre Arbeitnehmer ...
Arbeitgeber können Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 steuerfrei an ihre Arbeitnehmer ...
Auf Grund der COVID-19 Krise sollen bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen auch 2021 ...
Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 5% gilt in diversen Bereichen befristet bis 31. ...
Das Finanzministerium hat auf seiner Website diverse Informationen veröffentlicht.
Die Sozialpartner haben sich auf einige Änderungen zur Kurzarbeit auf Grund des Lockdowns ...
Ein Gesetzesentwurf sieht Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben ...
Durch den neuerlichen Lockdown wurden auch die Hilfen aus dem Härtfall-Fonds reaktiviert.
In Österreich wurde nun die Restrukturierungsordnung (ReO) rückwirkend mit 17.7.2021 in ...
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- ...
Durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) wurde ab 1.7.2021 der Erwerb von ...
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die ...
Kommt ein neuer Mitarbeiter ins Unternehmen, so kann der Start und die notwendige ...
Der Nationalrat hat am 16.12.2021 beschlossen, dass Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 steuerfrei an ihre Arbeitnehmer ausgeben können. Voraussetzung ist, dass im Kalenderjahr 2021 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde.
Laut Erläuterungen zur Gesetzesänderung sollen Gutscheine von Einzelhändlern und auch Gutscheine von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Einkaufsmünzen) steuerfrei sein.
Die Gesetzwerdung war bei Onlinestellung noch abzuwarten.
Stand: 17. Dezember 2021
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Ferialpraktikum Impressum Finanzpolizei Umsatzsteuerrichtlinien Gastgewerbepauschalierungsverordnung Digitalisierung Mietvertragsgebühr Finanzministerium Erwerbsschwelle Jahressechstel Strategie Vereine Geschäftsbeziehung Bundesschatz Sozialversicherungsgesetz Rabatt Reverse-Charge Aufzeichnungspflicht Stipendium Finanzverwaltung Lieferschwelle Investitionsrechnung Vermögenssteuer Umsatzsteuerbefreiung Buchwert Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: