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Artikel der Ausgabe September 2012

Was wird neu in der USt?

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Auch im Umsatzsteuergesetz wird es zu Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 ...

Kassenrichtlinie 2012

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Was ändert sich für Vermieter?

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Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu einer Änderung ...

IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

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Was wird neu in der USt?

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Auch im Umsatzsteuergesetz wird es zu Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 kommen.

Allerdings liegt weiterhin lediglich der Entwurf vor. Die Gesetzeswerdung bleibt daher noch abzuwarten. Grundsätzlich sollen alle hier angeführten Änderungen für Umsätze oder sonstige Sachverhalte gelten, die nach dem 31.12.2012 ausgeführt werden oder sich danach ereignen.

Rechnungsmerkmale

Wird die Rechnung nicht in Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag nach Anwendung einer gültigen Umrechnungsmethode zusätzlich in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer anzugeben, welche Umrechnungsmethode er anwenden wird.

Vorsteuerabzug bei IST-Besteuerung

Versteuert ein Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung), soll ihm künftig auch der Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der Bezahlung zustehen. Dies gilt nicht für Unternehmen, welche Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- oder Heizwerke betreiben sowie andere Versorgungsbetriebe.

Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln

Zu einer Änderung des Orts der Leistung soll es bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer kommen. Zukünftig soll der Empfängerort der Leistungsort sein. Das gilt nicht für Sportboote.

Rechnungsausstellung

Bisher galt beim Reverse-Charge, dass der im Inland ansässige leistende Unternehmer die Rechnung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates auszustellen hat, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Zukünftig sollen die österreichischen Vorschriften für das Ausstellen der Rechnung gelten. Das gilt allerdings nicht, wenn mittels Gutschrift abgerechnet wird.

Bemessungsgrundlage für Lieferungen oder sonstige Leistungen

Als Bemessungsgrundlage bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen soll zukünftig ein Normalwert (anstelle des Entgelts) dienen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung einen außerbetrieblichen (z.B. familiären) Zweck erfüllt. Der Normalwert wird nur unter bestimmten Voraussetzungen maßgeblich sein.

Stand: 07.September 2012

Bild: line-of-sight - Fotolia.com

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