
Kurzfristige Grundstücksvermietung – Abgabenänderungsgesetz 2016
Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den ...
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen ...
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation
Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch ...
Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte ...
Eine positiv erledigte Reklamation kann eine Weiterempfehlung begründen.
Bisher mussten Vermieter grundsätzlich auch bei kurzfristiger Vermietung von Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, prüfen, ob der Mieter aus dieser Leistung fast vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
War dies nicht gegeben, war dieser Umsatz von der Umsatzsteuer befreit, und somit konnte der Vermieter für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem vermieteten Raum nicht den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.
Vermietete ein Hotelbetreiber beispielsweise einen Veranstaltungsraum zum Teil an Unternehmer, die voll zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, und zum Teil an Privatpersonen, durfte der Hotelbetreiber für die Umsätze an die Privatpersonen nicht zur Steuerpflicht optieren und damit war oft eine aufwendige Vorsteuerberichtigung erforderlich.
Seit 1.1.2017 ist die kurzfristige Vermietung von Grundstücken zwingend steuerpflichtig, wenn der Unternehmer das Grundstück sonst
Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und Rechtssicherheit ist so bei kurzfristiger Vermietung keine Unterscheidung mehr nötig, ob der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht, und somit können aufwendige Vorsteuerkorrekturen vermieden werden.
Stand: 29. März 2017
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