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Artikel der Ausgabe April 2017

Kurzfristige Grundstücksvermietung – Abgabenänderungsgesetz 2016
Beschäftigungsbonus

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Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den ...

Spendenbegünstigung für die Vermögensausstattung einer Stiftung

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Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen ...

Gewinnfreibetrag: Beschränkung entfällt

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Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.

Vorsteuerabzug bei nach dem 1.1.2016 gekauften E-Fahrzeugen

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Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation

Als Unternehmer Kinder mitversichern?

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Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch ...

Steuerfreie „Essens-Marken“

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Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte ...

Reklamationen als Chance?

Reklamationen als Chance?

Eine positiv erledigte Reklamation kann eine Weiterempfehlung begründen.

Reklamationen als Chance?

Illustration

Kunden halten

Ein verärgerter Kunde gibt, wie zahlreiche Untersuchungen zeigen, seine schlechten Erfahrungen im Kollegen- und Bekanntenkreis im Schnitt zehnmal weiter und beendet im schlechtesten Fall die Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen

Günstigere Lösung

Eine positiv erledigte Reklamation jedoch kann eine Weiterempfehlung begründen. Zumindest können Sie dadurch optimalerweise einen Stammkunden halten. Denn es ist oft wesentlich aufwendiger, neue Kunden zu gewinnen als bestehende zu halten. Zudem gibt eine Reklamation die Chance, aktiv die Qualität der eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und an der Beziehung zum Kunden zu arbeiten. Ersuchen Sie den Kunden um die Chance, ihm zeigen zu können, dass Sie die Reklamation zu seiner vollsten Zufriedenheit erledigen.

Was soll bei Reklamationen beachtet werden?

Das Allerwichtigste: Eine Reklamation will richtig angenommen und der Kunde gehört werden. Verständnis, Wertschätzung für die Rückmeldung und gegebenenfalls eine Entschuldigung helfen. Der Kunde ist und bleibt König, auch wenn das Kaufdatum für das Produkt oder die Dienstleistung in der Vergangenheit liegt. Bei ungerechtfertigten Reklamationen ist höflich, aber bestimmt auf die AGBs zu verweisen.

Rascher Lösungsvorschlag

Nicht die Erklärung, wer von den Mitarbeitern, Kollegen oder Zulieferern den Fehler gemacht hat, ist wichtig, sondern die angebotene Lösung interessiert. Positive Formulierungen wirken.

Stand: 29. März 2017

Bild: Кирилл Рыжов - Fotolia.com

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