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Sieht so die endgültige Steuerreform aus?

Sieht so die endgültige Steuerreform aus?

Inkrafttreten wird die Steuerreform voraussichtlich mit 1.1.2016. Es ist jedoch noch die ...

Sieht so die endgültige Steuerreform aus?

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Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt. Wir haben einige der geplanten Änderungen in diesem Artikel zusammengefasst. Inkrafttreten wird die Steuerreform voraussichtlich mit 1.1.2016. Es ist jedoch noch die tatsächliche Beschlussfassung abzuwarten.

Entlastung

So wie es derzeit aussieht, wird der Lohnsteuertarif gesenkt bzw. werden mehr Tarifstufen eingefügt. Dadurch sollen z. B. bei einem Einkommen von € 1.880,00 brutto pro Monat jährlich ca. € 860,00 mehr bleiben.

Neuer Grenzsteuersatz   Alter Grenzsteuersatz  
Tarifstufen Steuersatz Tarifstufen Steuersatz
bis € 11.000,00 0 % Bis € 11.000,00 0 %
€ 11.001,00 - € 18.000,00 25 % € 11.001,00 - € 25.000,00 36,5 %
€ 18.001,00 - € 31.000,00 35 % € 25.001 - € 60.000,00 43,21 %
€ 31.001,00 - € 60.000,00 42 % über € 60.000,00 50 %
€ 60.001,00 - € 90.000,00 48 %    
€ 90.001,00 - € 1 Mio. 50 %    
über € 1 Mio. 55 %    

Auch die Sozialversicherungs-Gutschrift (sogenannte Negativsteuer) für Arbeitnehmer, deren Einkommen geringer ist, soll auf € 400,00 (bisher: € 110,00) erhöht werden.

Pensionisten, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen, erhalten zukünftig vom Finanzamt eine Gutschrift über € 110,00.

Wirtschaftspaket für Unternehmen

Zusätzlich zur Steuerreform wird ein Wirtschaftspaket kommen. Geplant ist hier z. B. eine Erhöhung der Forschungsprämie von bisher 10 % auf 12 % und eine Erhöhung der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen von € 1.460,00 auf € 3.000,00.

Gegenfinanzierung

Derzeit sind zur Finanzierung der Steuerreform beispielsweise folgende Änderungen geplant:

Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer

Grunderwerbsteuer: Künftig soll bei allen Übertragungen der Verkehrswert der Immobilie die Bemessungsgrundlage sein. Daher wird auch bei Übertragungen innerhalb der Familie die Steuer nicht mehr vom 3-fachen Einheitswert berechnet, sondern vom Verkehrswert. Ändern soll sich in diesen Fällen auch der Steuersatz.

Neue Staffelung:

  • Steigen soll der Steuersatz von 2 % auf 3,5 % bei Immobilien mit einem Wert von über € 400.000,00.
  • Sinken von 2 % auf 0,5 % wird er bei allen Immobilien mit einem Wert von unter € 250.000,00.

Bei Übertragungen von Immobilien im Rahmen von Unternehmen soll der Freibetrag von bisher € 365.000,00 auf € 900.000,00 erhöht werden.

Immobilienertragsteuer: Künftig soll die Immobilienertragsteuer 30 % betragen (derzeit: 25 %). Die Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung sollen aber bleiben.

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Dividenden soll von 25 % auf 27,5 % steigen – nicht jedoch die KESt auf Sparbücher und Girokonten. Ausschüttungen aus einer GmbH könnten somit ab 1.1.2016 teurer werden.

Mehrwertsteuer

Erhöhung von bestimmten ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf 13 % (derzeit 10 %), wie z. B. für Hotelübernachtungen, Kino- und Theaterkarten aber auch für lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen oder Tiernahrung. Beim Ab-Hof-Verkauf von Wein soll zukünftig ebenfalls der Steuersatz von 13 % gelten, anstelle des derzeitigen von 12 %.

Weitere Erhöhungen

  • Sachbezug Pkw: Der Sachbezug für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen soll nun ab einem CO2-Ausstoß von 120 g/km von 1,5 % auf 2 % erhöht werden und der maximale Sachbezug in diesem Fall auf € 960,00. Derzeit beträgt der maximale Sachbezug unabhängig vom CO2-Ausstoß € 720,00.
  • Verlustausgleich stille Beteiligungen: Die Möglichkeit, Verluste aus stillen Beteiligungen mit eigenen Gewinnen auszugleichen, soll eingeschränkt werden.
  • Abschreibung auf Gebäude: Bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden soll ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % kommen.
  • Höchstbeitragsgrundlage Sozialversicherung: Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung soll erhöht werden.

Betrugsbekämpfung

Einen Teil der Ausgaben will die Regierung über Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zurückbekommen. Einige der geplanten Maßnahmen dazu sind:

  • Allgemeine Registrierkassenpflicht ab einem Nettoumsatz von € 15.000,00. Diese Verpflichtung könnte neben Gastwirten auch Freiberufler, wie zum Beispiel Tierärzte treffen. Nicht unter diese Neuregelung fallen z. B. „kleine Vereinsfeste“, mobile Umsätze (wie Masseure), Maronibrater. Die Registrierkassenpflicht soll mit einer Belegerteilungspflicht ergänzt werden.
  • Zahlen mit Bargeld soll im Baubereich bei B2B-Geschäften verboten werden.
  • Bei Prüfungen von Unternehmen, wie z. B. Betriebsprüfungen, hat die Behörde zukünftig das Recht die Bankkonten des Unternehmens abzufragen (ohne Gerichtsbeschluss).

Nähere Informationen

Zu einigen der Themen gibt es derzeit noch keine genaueren Informationen. Wir werden aber dran bleiben und Sie in den nächsten News-Ausgaben auf dem Laufenden halten.

Stand: 18. März 2015

Bild: SZ-Designs - Fotolia.com

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