„Ausfallsbonus“: Was gilt neu für den Betrachtungszeitraum März?
Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um ...
Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um ...
Wie bereits berichtet gelten für die Bezahlung von coronabedingten Beitragsrückstände ...
Die nunmehr vierte Phase der Corona-Kurzarbeit soll für den Zeitraum von 1.4.2021 bis ...
Der Verlustersatz soll Unternehmen, die besonders stark von den wirtschaftlichen ...
Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll heimischen Unternehmen finanzielle Unterstützungen ...
Das BMF hat dazu eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, die zuletzt mit Verordnung ...
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie haben wir für Sie zusammengefasst.
Das Finanzministerium plant lt. Pressemitteilung, die bis zum 31. März 2021 geltende ...
Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.
Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden einige Bestimmungen des ...
Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf ...
Nicht zuletzt wegen der Berichte über hohe Kursgewinne (und -verluste) sind ...
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf ...
Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter ...
Viele Unternehmen müssen aktuell sehr genau auf ihre Liquidität achten, um zahlungsfähig ...
Zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird das Kontenregister durch eine Änderung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (KontRegG) deutlich erweitert und für zusätzliche Behörden (z. B. die Geldwäschemeldestelle) neu zugänglich gemacht. Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.
Künftig wird das Kontenregister auch Informationen zu
enthalten. Die erstmalige Meldung muss die meldepflichtigen Informationen mit Stand zum 1.1.2021 beinhalten. Wann genau diese Meldung zu erfolgen hat, ist erst noch in der Kontenregister-Durchführungsverordnung (KontReg-DV) zu regeln.
Unter den Begriff Schließfach fallen Einrichtungen mit besonderen Zugangsbeschränkungen, die zum Zweck der Aufbewahrung von Wertgegenständen auf grundsätzlich unbestimmte Zeit rechtsgeschäftlich vermietet werden. Nicht davon erfasst sind hingegen Einrichtungen zur Aufbewahrung für die Dauer von weniger als einer Woche (z. B. Gepäckaufbewahrung in Bahnhöfen oder Safes in Hotelzimmern).
Bei Schließfächern werden neben den allgemeinen Informationen auch eine Identifikationsnummer sowie der Beginn und die Dauer des Mietzeitraumes an das Kontenregister gemeldet. Ist der Mieter des Schließfaches eine juristische Person, sind außerdem die hinsichtlich des Schließfaches vertretungsbefugten Personen und die wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) zu melden.
Stand: 24. Februar 2021
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