Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz. (01.08.2015)
Um die Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge für Künstler zu erleichtern, gibt es den Künstlersozialversicherungs-Fonds. (27.06.2013)
Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln. (19.07.2012)
Neu: Die Abzugsteuer wird erst ab dem Betrag von € 1.000,00 fällig. Die Vereinfachung gilt auch für Musiker, die bei Tanzveranstaltungen auftreten. (28.07.2011)
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