Finanzamtszahlungen: Änderung von einigen Bankkontonummern
Die Finanzverwaltung weist in einem eigenen Informationsschreiben auf Änderungen von ...
Die Finanzverwaltung weist in einem eigenen Informationsschreiben auf Änderungen von ...
Nur Abrechnungen die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden unterliegen keiner ...
Wie bereits berichtet traten mit Anfang Juli umfangreiche umsatzsteuerliche Änderungen ...
Im Rahmen einer Außenprüfung wurden Doppel- oder Überzahlungen von Kunden festgestellt, ...
Neben der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs hat auch die bis Ende Februar 2021 beantragbare ...
Wie berichtet kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzung für Gebäude, die nach dem ...
Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von ...
Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine ...
Die Förderrichtlinie zur COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmer legt fest, dass Förderungsnehmer verpflichtet sind, der aws spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen über den aws-Fördermanager vorzulegen.
Nur Abrechnungen die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden unterliegen keiner Abrechnungsfrist.
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weist darauf hin, dass für Abrechnungen die ab 1.10.2021 eingereicht werden die 3-Monatsfrist unbedingt einzuhalten ist. Eine Investition, die z.B. im Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurde, kann ab 1.10.2021 nicht mehr abgerechnet werden.
Stand: 01. September 2021
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
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