Für die Ermittlung des Grundstückswerts gibt es zwei verschiedene Methoden. (28.04.2016)
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert. (18.12.2015)
Ferialpraktikum Internat Generalversammlung Arbeitsunfall Dienstleistungsscheck Maßnahmen Leistungsmanagement Immobilienertragsteuer Streitbeilegung Bildungseinrichtung Nichtraucherschutz Drittland Steuerreformgesetz Forstwirtschaft Bundesabgabenordnung Abgabe Krankenversicherung Ferienwohnung Steuerbegünstigung Geringwertiges Wirtschaftsgut Familienbonus Familie Familienbeihilfe Bürgerkarte Wiedereingliederungsteilzeit Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: