Für die Ermittlung des Grundstückswerts gibt es zwei verschiedene Methoden. (28.04.2016)
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert. (18.12.2015)
Gebührenpflicht Dienstleistungsscheck Vorsorge Checkliste Steuerfahndung Kinderbetreuungsgeld Privatnutzung Steuerrückzahlung Förderung Gutschein Teilnehmerverzeichnis Regelbedarfssätze Krise Einkünfte Zusammenfassende Meldungen Vereine Unternehmensstrategie Mitarbeit Essensmarken Verträge Gehaltsvorschuss Gewinnverschiebung Supply Chain Management Kostenrechnung Arbeitsverhältnis Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: