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Artikel der Ausgabe Mai 2014

Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

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Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer ...

Was gibt es Neues bei der NoVA?

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Seit 1.3.2014 wird die NoVA beim Kauf eines neuen Autos ausschließlich nach dem ...

Pendlerrechner: Abgabefrist auf den 30.9.2014 verschoben

Pendlerrechner: Abgabefrist auf den 30.9.2014 verschoben

Der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde in den letzten Wochen ...

Zusammenfassende Meldung (ZM) pünktlich abgeben

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In den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) werden Waren und Dienstleistungen die von ...

Kontrolle durch die Finanzpolizei

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Wenn Sie auf den Fall der Fälle vorbereitet sind, sehen Sie einer Kontrolle viel ...

Änderungen von Dienstgeberdaten müssen gemeldet werden

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Arbeitgeber müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.

Wurden Sie schon darum gebeten, eine Gelangensbestätigung auszufüllen?

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Deutsche Unternehmer müssen mit der Gelangensbestätigung nachweisen.

Blog Marketing

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Beim Blog Marketing gibt es zwei Wege: selbst bloggen oder die eigenen Produkte von einem ...

Pendlerrechner: Abgabefrist auf den 30.9.2014 verschoben

Illustration

Der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde in den letzten Wochen heftig kritisiert. Das BMF hat nun auf die Beschwerden reagiert. Der Rechner wird bis zum Sommer noch einmal überarbeitet.

Der Ausdruck des Pendlerrechners musste bisher bis zum 30.6.2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden. Diese Frist wurde nun auf den 30.9.2014 verschoben.

Alle Arbeitnehmer, die das bereits erledigt haben, können einen neuen Ausdruck vom aktualisierten Rechner abgeben, wenn das neue Ergebnis für sie vorteilhaft ist.

Stand: 07. April 2014

Bild: John Johnson - Fotolia.com

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