Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?
Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes ...
Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes ...
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Begutachtungsentwurf des ...
Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im ...
Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden ...
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die ...
Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ...
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20 %.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat aufgrund der ...
Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der ...
Einige Unternehmen müssen Mitarbeiter aktuell bedingt durch die Corona-Krise kündigen.
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz sollte vorerst nur der Umsatzsteuersatz für die Abgabe von offenen nichtalkoholischen Getränken gesenkt werden Allerdings soll nun durch eine kurzfristige Änderung des Umsatzsteuergesetzes ohnedies die Umsatzsteuer unter anderem für die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken im Sinne des § 111 Abs.1 der Gewerbeordnung. im Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 5 % gesenkt werden (siehe dazu auch gesonderter Artikel). Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Bei Gutscheinen für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, wurden die steuerfreien Beträge angehoben (siehe gesonderter Artikel „Wie soll die Umsatzsteuer auf 5% gesenkt werden?“).
Ausgaben für die werbewirksame Bewirtung von Geschäftsfreunden, die bisher die Voraussetzungen für eine 50%ige Abzugsfähigkeit erfüllt haben, sind ab dem 1. Juli 2020 bis zum Jahresende zu 75 % statt 50 % absetzbar.
Mit 1. Juli 2020 wird für Schaumweine ein Nullsatz im Schaumweinsteuergesetz vorgesehen.
Auch die Pauschalierung für die Gastwirtschaft soll geändert werden. Die Betriebsausgaben werden im Zuge dieser Pauschalierung mittels drei Teilpauschalen durchgeführt: einer Grundpauschale, einer Energie- und Raumpauschale und der Mobilitätspauschale. Für bestimmte Gastronomiebetriebe soll nun die Pauschalierungsgrenze von € 255.000,00 auf € 400.000,00 und die Grundpauschale erhöht werden. Für diese Betriebe soll unter anderem auch die Mobilitätspauschale in Abhängigkeit von der Anzahl der Einwohner der Gemeinde, in welcher sich der Betrieb befindet, erhöht werden. Die Novellierung der Verordnung war bei Drucklegung noch in Begutachtung. Die Veröffentlichung der endgültigen Verordnung bleibt abzuwarten.
Stand: 01. Juli 2020
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