Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?
Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes ...
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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Begutachtungsentwurf des ...
Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im ...
Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden ...
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die ...
Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ...
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20 %.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat aufgrund der ...
Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der ...
Einige Unternehmen müssen Mitarbeiter aktuell bedingt durch die Corona-Krise kündigen.
Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ein geringerer Sachbezug anzusetzen als für jene mit höheren Emissionswerten. Grundsätzlich gelten wie berichtet für Erstzulassungen eines Pkws seit 1. April 2020 neue Werte in Verbindung mit dem neuen WLTP-Messverfahren, sofern der neue WLTP-Wert im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesen ist.
Für Erstzulassungen bis zum 31. März 2020 galten die Werte der alten Sachbezugswerteverordnung bezogen auf das NEFZ-Prüfverfahren.
Die Sachbezugswerteverordnung wurde nun aufgrund der COVID-19-Krise mit einer Übergangsregelung versehen.
Für Kraftfahrzeuge,
kann für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. März 2020 enden, für Erstzulassungen bis 30. Mai 2020 weiterhin der bis 31. März 2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-Kfz angewendet werden.
Stand: 29. Juni 2020
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