Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?
Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes ...
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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Begutachtungsentwurf des ...
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Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden ...
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die ...
Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ...
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Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat aufgrund der ...
Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der ...
Einige Unternehmen müssen Mitarbeiter aktuell bedingt durch die Corona-Krise kündigen.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise ein Lehrlingspaket angekündigt. Unternehmer, die Lehrlinge während der Corona-Krise eingestellt haben oder die bis 31.10.2020 noch Lehrlinge einstellen, sollen einen Bonus von € 2.000,00 erhalten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte dieser Förderung:
Gefördert werden soll:
Die Auszahlung soll in zwei Tranchen erfolgen:
Tranche 1: € 1.000,00 nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle
Tranche 2: € 1.000,00 nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit (drei Monate)
Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen, um Missbrauch vorzubeugen.
Ab 1. Juli 2020 soll die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung stehen. Auch bereits übermittelte Lehrverträge (seit 16. März 2020) sollen den Bonus bekommen. Der Antrag ist bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen/elektronisch über "Lehre online Service" zu stellen.
Die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Juni 2020
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