HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Oktober 2014

Durch welche Maßnahmen soll Lohn- und Sozialdumping weiter eingeschränkt werden?
Was ist bei der Herstellerbefreiung zu beachten?
Was müssen Arbeitszeitaufzeichnung und Lohnkonto beinhalten?

Was müssen Arbeitszeitaufzeichnung und Lohnkonto beinhalten?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die ...

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015

Strafzuschlag vermeiden

Strafzuschlag vermeiden

Neue Selbständige: Pflichtversicherung in der SVA

Gibt es eine Befreiung von der Pflichtversicherung für  Kleingewerbetreibende?

Gibt es eine Befreiung von der Pflichtversicherung für Kleingewerbetreibende?

Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und ...

Unternehmensgründung

Unternehmensgründung

Ein ausreichend hohes Startkapital ist bei der Gründung eines Unternehmens erforderlich.

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Illustration

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Altersgruppe Euro
0 – 3 Jahre € 197,00
3 – 6 Jahre € 253,00
6 – 10 Jahre € 326,00
10 – 15 Jahre € 372,00
15 – 19 Jahre € 439,00
19 – 28 Jahre € 550,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags

für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn

  • der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Stand: 26. September 2014

Bild: Dan Race - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369