HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Oktober 2013

Stammkapital senken: Ja oder nein?

Stammkapital senken: Ja oder nein?

Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit Kosten und einem erheblichen Aufwand.

Darf ich für meinen PKW Vorsteuer abziehen?

Darf ich für meinen PKW Vorsteuer abziehen?

Der Kauf eines Fiskal-LKWs statt einem „normalen“ PKW ist aus steuerlicher Sicht von ...

Was muss eine Prognose-Rechnung beinhalten?

Was muss eine Prognose-Rechnung beinhalten?

Besitzen Sie Immobilien, die Sie vermieten? Dann sind diese Einnahmen dem Finanzamt ...

Besteuerung des Unternehmensverkaufs

Besteuerung des Unternehmensverkaufs

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Ihr Unternehmen (Ihren Betrieb) in der nächsten Zeit zu ...

Neue Selbständige: Strafzuschlag vermeiden

Neue Selbständige: Strafzuschlag vermeiden

Wer ist ein neuer Selbständiger?

Kleinstunternehmer-Befreiung beantragen

Kleinstunternehmer-Befreiung beantragen

Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und ...

Welche Angaben müssen Einzelunternehmer auf ihrer Website machen?

Welche Angaben müssen Einzelunternehmer auf ihrer Website machen?

Welche Mindestangaben auf einer Website enthalten sein müssen, ist gesetzlich genau ...

Was kommt nach dem Verkauf?

Was kommt nach dem Verkauf?

Die Beziehung zum Kunden endet nicht mit der Unterschrift am Kaufvertrag, sondern sie ...

Darf ich für meinen PKW Vorsteuer abziehen?

Illustration

Bei Personenkraftwagen, Kombis und Motorrädern darf von den Kosten keine Vorsteuer abgezogen werden.

Dies gilt sowohl

  • für den Kauf als auch
  • für alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit der Lieferung, Miete und Instandhaltung anfallen.

Davon ausgenommen sind Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge, ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmte Kraftfahrzeuge und jene die mindestens zu 80 % der gewerblichen Personenbeförderung oder gewerblichen Vermietung dienen.

Wenn Sie als Unternehmer die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Fiskal-LKW zu erstehen. Dieser ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Was ist ein Fiskal-LKW?

Als Fiskal-LKW gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Kleinbusse und Pritschenwagen. Eine Liste, in der alle Fiskal-LKWs verzeichnet sind, ist auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu finden.

Wird ein Fiskal-LKW nach dem Kauf umgebaut, kann das zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.

Welche Vorteile bringt ein Fiskal-LKW?

Einerseits ist beim Fiskal-LKW ein Vorsteuerabzug möglich, andererseits hat er auch aus ertragsteuerlicher Sicht einige Vorteile.

Bei einem PKW ist steuerrechtlich eine Abschreibungsdauer von zwingend acht Jahren vorgesehen. Wird ein Fiskal-LKW angeschafft, ist allerdings eine Abschreibungsdauer auf fünf Jahre erlaubt. Es kann daher pro Jahr ein höherer Abschreibungsbetrag angesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass auch die Angemessenheitsprüfung entfällt. Deshalb können auch jene Anschaffungskosten, die höher als € 40.000,00 sind, steuerlich berücksichtigt werden.

Beispiel: Für einen PKW mit einem Anschaffungswert von € 50.000,00 darf die Abschreibung nur von € 40.000,00 mit einer Nutzungsdauer von acht Jahren berechnet werden (Afa: € 5.000,00 jährlich). Wird ein Fiskal-LKW angeschafft, kann eine Abschreibung von € 50.000,00 mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren berechnet werden (Afa: € 10.000,00 jährlich).

Daneben zählt der Fiskal-LKW auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag maßgeblich sind.

Stand: 10. September 2013

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369