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Artikel der Ausgabe März 2024

Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?

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Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen.

Wann haben Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben?

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Eine Reihe von Tatbeständen verpflichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Abgabe ...

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024

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Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag ...

Wo sind Informationen zum Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen zu finden?

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Das Finanzministerium hat eine Reihe von Antworten zu häufig gestellten Fragen ...

Übernahme der Homeoffice-Regelungen ins Dauerrecht

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Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden?

Was ist ein Auskunftsbescheid?

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Unter welchen Voraussetzungen kann ein Auskunftsbescheid beantragt werden?

Tipps, wie Mitarbeiter zu einem Spitzenteam werden

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Vertrauensbasis, Führungsspanne, Kommunikation und Reflexion sind wesentlich für den ...

Was ist ein Auskunftsbescheid?

Finanzamt

Besteht eine konkrete Rechtsfrage im Hinblick auf eine geplante Umgründung, Verrechnungspreiskonstellation oder im Bereich der Gruppenbesteuerung, so besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Auskunftsbescheids nach § 118 Bundesabgabenordnung eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes dazu einzuholen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass die verbindliche Anfrage an das Finanzamt neben der Erfüllung notwendiger inhaltlicher Voraussetzungen auch mitunter hohe Kosten verursacht.

Der Antrag hat folgende Punkte zu enthalten:

  • eine umfassende Darstellung des noch nicht verwirklichten Sachverhaltes
  • die Darlegung des besonderen Interesses des Antragstellers
  • eine Darstellung des Rechtsproblems
  • die Formulierung konkreter Rechtsfragen
  • die Darlegung und Begründung der eigenen Rechtsansicht
  • die Bekanntgabe des Umsatzes für die Ermittlung des Verwaltungskostenbeitrages

Die Beantwortung im Rahmen des Auskunftsbescheids obliegt dem Finanzamt, das für die Erhebung der betreffenden Abgabe oder für die Erlassung des betreffenden Feststellungsbescheides zuständig ist.

 

Für den im Rahmen der Beantwortung entstehenden Mehraufwand wird seitens des Finanzamts ein Verwaltungskostenbeitrag eingehoben. Dieser beträgt (im Falle der Bearbeitung) zwischen € 1.500,00 und € 20.000,00 und ist in Abhängigkeit der Umsatzerlöse der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers gestaffelt. Im Falle einer Zurückweisung oder Zurücknahme des Antrags beträgt der Verwaltungskostenbeitrag € 500,00.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: blende11.photo - stock.adobe.com

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