Wie wurden Konsignationslager in der EU vereinfacht?
Unterhält ein Unternehmer bei einem Kunden ein Lager, damit der Kunde bei Bedarf Waren ...
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Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern ...
Die Gründung eines Unternehmens durch mehrere Personen ist in verschiedenen Rechtsformen ...
Wie schon berichtet wird die Finanzverwaltung 2020 neu strukturiert.
Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen ...
Werden Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger im Ausland erbracht, so ist in vielen ...
Digitalisierung ist in aller Munde und wird einerseits als große Chance, andererseits ...
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und ...
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen ...
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. ...
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung ...
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang ...
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .
Angesichts der Coronakrise stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) im Auftrag ...
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den ...
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein ...
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren ...
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). Im Falle einer solchen Vereinbarung erhält der Arbeitgeber bis zum Beginn der Osterferien ein Drittel der währenddessen anfallenden Lohnkosten (begrenzt mit der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage) ersetzt. Der Ersatz muss innerhalb von sechs Wochen ab Aufhebung der Schulschließungen bei der zuständigen Abgabenbehörde beantragt werden.
Ohne eine solche Vereinbarung kann die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren ein persönlicher Dienstverhinderungsgrund sein, wenn keine anderen Betreuungsmöglichkeiten gegeben sind. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer zwar fernbleiben, behält seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aber grundsätzlich nur für die Dauer von bis zu einer Woche.
HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Stand: 16. März 2020
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