Wie wurden Konsignationslager in der EU vereinfacht?
Unterhält ein Unternehmer bei einem Kunden ein Lager, damit der Kunde bei Bedarf Waren ...
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Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern ...
Die Gründung eines Unternehmens durch mehrere Personen ist in verschiedenen Rechtsformen ...
Wie schon berichtet wird die Finanzverwaltung 2020 neu strukturiert.
Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen ...
Werden Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger im Ausland erbracht, so ist in vielen ...
Digitalisierung ist in aller Munde und wird einerseits als große Chance, andererseits ...
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und ...
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen ...
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. ...
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung ...
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang ...
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .
Angesichts der Coronakrise stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) im Auftrag ...
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den ...
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein ...
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren ...
Wie schon berichtet wird die Finanzverwaltung 2020 neu strukturiert. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) bereits 2019 beschlossen. Eine Änderung, die für den Steuerpflichtigen erkennbar wird, ist, dass ab 1.5.2020 die Steuernummer eine Kombination aus Finanznummer und bisheriger Steuernummer sein wird. Diese Steuernummer wird den Steuerpflichtigen unveränderlich durch sein Steuerleben begleiten. Das heißt, dass in Zukunft bei Zuständigkeitswechsel oder bei Dienststellenwechsel die Steuernummer nicht wie bisher geändert wird.
Mit 1.7.2020 wird unter anderem das Finanzamt für Großbetriebe neu eingerichtet. In diesem neuen Finanzamt werden neben dem Prüfdienst (wie bisher) auch eigene Innendienstteams für die Veranlagung und eine eigene Abgabensicherung installiert. Zudem wird die KESt-Erstattung von den Finanz-ämtern Bruck, Eisenstadt und Oberwart übernommen.
Das Finanzamt für Großbetriebe wird im Wesentlichen zuständig sein für:
Stand: 25. Februar 2020
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