Welche steuerlichen Änderungen sind im neuen Regierungsprogramm geplant?
Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017-2022 ...
Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017-2022 ...
Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend.
Am 12. Oktober 2017, wenige Tage vor der Wahl des Nationalrates, verteilte die Politik ...
Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern, samt ...
Bestimmte Zahlungen für Sonderausgaben, die seit dem 1.1.2017 getätigt wurden, werden ...
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Ihr Mitarbeiter ist knapp bei Kasse und Sie unterstützen ihn mit einem Gehaltsvorschuss ...
Voraussichtliche Werte für 2018
Wenn Sie als Unternehmer ab 2018 Wertpapiergeschäfte, wie z. B. den Verkauf von ...
Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern, samt allfälliger Geschenke für die Mitarbeiter.
Grundsätzlich wären aber alle Zuwendungen an die Arbeitnehmer der Sozialversicherung und der Steuer zu unterwerfen.
Betriebsveranstaltungen sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei ist zu beachten, dass alle betrieblichen Veranstaltungen eines Jahres zusammengerechnet werden.
(Weihnachts-)Geschenke für Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei jedoch um Sachzuwendungen (Warengutscheine, Kugelschreiber, Autobahnvignetten usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.
Sachzuwendungen (ausgenommen Aufmerksamkeiten, wie z. B. Getränke am Arbeitsplatz, Blumen) sind umsatzsteuerpflichtig, sofern sie zu einem Vorsteuerabzug berechtigt haben. Besteht das Geschenk aus Gutscheinen, gibt es kein umsatzsteuerliches Problem, da bei deren Ankauf kein Vorsteuerabzug besteht und daher die Weitergabe an die Arbeitnehmer nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Stand: 28. November 2017
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