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Artikel der Ausgabe Dezember 2017

Welche steuerlichen Änderungen sind im neuen Regierungsprogramm geplant?

Welche steuerlichen Änderungen sind im neuen Regierungsprogramm geplant?

Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017-2022 ...

Nicht vergessen am Jahresende: Jahresbeleg der Registrierkasse ausdrucken und prüfen!

Nicht vergessen am Jahresende: Jahresbeleg der Registrierkasse ausdrucken und prüfen!

Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend.

Welche Gesetzesbeschlüsse bescherte uns der Wahlkampf?

Welche Gesetzesbeschlüsse bescherte uns der Wahlkampf?

Am 12. Oktober 2017, wenige Tage vor der Wahl des Nationalrates, verteilte die Politik ...

Wie kann man weihnachtliche Steuern für die Mitarbeiter vermeiden?

Wie kann man weihnachtliche Steuern für die Mitarbeiter vermeiden?

Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern, samt ...

Steuererklärung 2017: Welche Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?

Steuererklärung 2017: Welche Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?

Bestimmte Zahlungen für Sonderausgaben, die seit dem 1.1.2017 getätigt wurden, werden ...

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen?

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen?

Ihr Mitarbeiter ist knapp bei Kasse und Sie unterstützen ihn mit einem Gehaltsvorschuss ...

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

Voraussichtliche Werte für 2018

Wozu brauchen Unternehmer ab 1.1.2018 für Wertpapiergeschäfte einen LEI?

Wozu brauchen Unternehmer ab 1.1.2018 für Wertpapiergeschäfte einen LEI?

Wenn Sie als Unternehmer ab 2018 Wertpapiergeschäfte, wie z. B. den Verkauf von ...

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen?

Illustration

Ihr Mitarbeiter ist knapp bei Kasse und Sie unterstützen ihn mit einem Gehaltsvorschuss oder einem Darlehen?

Für die Finanz wird dies interessant, wenn dieses Darlehen entweder gar nicht oder sehr niedrig verzinst wird. Daraus entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil für den Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis und dieser ist der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Jedes Jahr wird nun neu festgesetzt, bis zu welchem Zinssatz von einem Vorteil auszugehen ist. Dieser Zinssatz wird als Referenzzinssatz bezeichnet und beträgt für 2018 0,5 % p. a. Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses ist ein Sachbezug in Höhe von 1 % p. a. im Jahr 2017 und nun neu 0,5 % p. a. im Jahr 2018 des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern.

Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 28. November 2017

Bild: Fantasista - Fotolia.com

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