
TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. ...
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. ...
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr ...
Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?
Neben dem Einkommensteuertarif wurden unterschiedliche steuerliche Bestimmungen angepasst.
Das ORF-Beitrags-Gesetz regelt unter anderem Beitragshöhe und Meldepflichten.
Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024.
Wo beginnt eine Unternehmenskrise?
Im ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ist auch die Erhebung eines ORF-Beitrages für Unternehmen geregelt. Jeder Unternehmer hat je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr Kommunalsteuer entrichten musste, den ORF-Beitrag zu entrichten. Unternehmer, die keine Kommunalsteuer zu entrichten haben, haben daher auch keinen ORF-Beitrag zu entrichten.
Bemessungsgrundlage für die Staffelung des ORF-Beitrages ist die Summe der Arbeitslöhne im Sinne des Kommunalsteuergesetzes, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt worden sind.
Die Höhe des ORF-Beitrags beträgt je Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage:
Je Kalendermonat sind von einem Unternehmer maximal 100 ORF-Beiträge zu entrichten.
Der Beginn der Beitragspflicht (Anmeldung) und das Ende der Beitragspflicht (Abmeldung) sowie eine Änderung der persönlichen Daten sind vom Beitragsschuldner zu melden. Kommt man den Meldepflichten des ORF-Beitragsgesetzes nicht nach, so drohen Strafen bis zu € 2.180,00.
Weitere Bestimmungen sind zu beachten. Eine Liste von Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag findet sich unter www.gis.at.
Stand: 25. Oktober 2023
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