HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe März 2017

Steuerpläne der Regierung für 2017/2018

Steuerpläne der Regierung für 2017/2018

Infos zu den steuerlich relevanten Vorhaben der Bundesregierung für 2017/2018.

Kleinunternehmer: Welche Umsätze sind nicht mehr einzurechnen?

Kleinunternehmer: Welche Umsätze sind nicht mehr einzurechnen?

Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von höchstens € 30.000,00.

Wann sind Trinkgelder für Ihr Personal steuerfrei?

Wann sind Trinkgelder für Ihr Personal steuerfrei?

Freiwilligkeit liegt nur vor, wenn der Dritte, also i.d.R. der Kunde oder Gast, die Höhe ...

Pädagogisch qualifiziertes Personal: Wann ist Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?

Pädagogisch qualifiziertes Personal: Wann ist Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?

Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden für die Absetzbarkeit ...

Registrierkassen-Nachschau

Registrierkassen-Nachschau

Ab dann wird die Finanz ihre Nachschauen im Bereich der Registrierkassen erweitern.

Sind langjährige Renovierungskosten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Sind langjährige Renovierungskosten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Gerichtsentscheidung aus Oktober 2016 gibt Orientierung

Schnelligkeit als Wettbewerbsvorteil

Schnelligkeit als Wettbewerbsvorteil

Schnelligkeit beim Unternehmer und bei den Führungspersonen ist zur Entdeckung neuer ...

Wann sind Trinkgelder für Ihr Personal steuerfrei?

Illustration

Trinkgelder sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit, wenn man, also i.d.R. der Leistungsempfänger (Kunde, Restaurant-, Hotelgast,…) für eine Arbeitsleistung freiwillig ein ortsübliches Trinkgeld gibt.

Damit auch tatsächlich steuerfreies Trinkgeld vorliegt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Freiwilligkeit
  • Ortsüblichkeit
  • von dritter Seite

Freiwilligkeit liegt nur vor, wenn der Dritte, also i.d.R. der Kunde oder Gast, die Höhe des Trinkgeldes selbst festlegt. Legt hingegen der Arbeitgeber des Beschenkten, insbesondere mittels ausgestellter Rechnung, die Höhe des Trinkgeldes fest, so fehlt die nötige Freiwilligkeit und kann damit nicht steuerfrei sein.

Ortsüblich ist ein Trinkgeld, wenn man es im täglichen Leben gewohnt ist, dem Dienstleister ein Trinkgeld zu geben (z. B. Friseur, Personal im Hotel- und Gastgewerbe, in Heilbädern oder Kuranstalten, Taxilenker, Kosmetiker, Masseur, aber auch Busfahrer, Gas- oder Wassermonteur usw.) und die Höhe nach allgemeiner Lebenserfahrung angemessen ist. Hier zählt die Höhe des dem Einzelnen gegebenen Trinkgeldes.

Von dritter Seite heißt, dass das Trinkgeld zwar im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erfolgt, es letztlich aber „außerhalb“ dessen stehen muss.

Garantiertes Trinkgeld bzw. garantierte Trinkgeldhöhen seitens des Arbeitgebers sind daher nicht steuerbefreit.

TIPP: Wichtig ist überdies, dass es dem Arbeitnehmer nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen verboten ist, Trinkgelder direkt anzunehmen.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: Fresh Photodesign - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369