Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der Österreichischen Gesundheitskasse und der Finanzverwaltung durchgeführt. (29.06.2020)
So sind z. B. Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit nicht. (24.04.2018)
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