Staatliche Garantien zur Liquiditätssicherung von Unternehmen
Überbrückungsgarantien des aws für KMU
Überbrückungsgarantien des aws für KMU
Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfsfonds
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet den SVS-Versicherten bei Bedarf ...
Voraussetzung für alle Maßnahmen des BMF
Änderungen im Einkommensteuergesetz
Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines ...
Welche Varianten sind möglich?
Die österreichische Kontrollbank übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung ...
Wann können Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden?
Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für ...
Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden?
Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen.
Zielgruppen der OeKB Überbrückungsgarantien sind Großunternehmen unabhängig davon, ob sie exportieren oder bisher Kunde der OeKB sind. Zielgruppe sind daher nicht Klein- und Mittelunternehmen (Zuständigkeit liegt beim aws bzw. ÖHT). Die Kredithöhe orientiert sich am tatsächlichen Liquiditätsbedarf und ist in der Höhe des Zweifachen der jährlichen Lohnsumme des Unternehmens oder 25 Prozent des Jahresumsatzes gedeckelt (bzw. abweichend aufgrund besonderer Begründung). Dabei wird für die Beurteilung der jeweils höhere Betrag herangezogen. Der Liquiditätsbedarf ergibt sich aus betriebsnotwendigen Zahlungen für Dienstleistungen und Waren zur Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit wie z.B. Zahlungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb, Löhne/Gehälter, Mieten, einzelne laufende Kreditraten und Zinsen bzw. Steuern und Abgaben.
Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 90% besichert. Der Zinssatz für den Kredit beträgt höchstens 1%. Die Garantieentgelte betragen 0,5 % p.a. für das 1. Jahr, 1 % p.a. für das 2. und 3. Jahr und 2 % p.a. für das 4. bis 6. Jahr. Zusätzlich fallen übliche Spesen und Gebühren an.
Anträge können nur über die Bank des Unternehmens eingereicht werden. Auf diese Überbrückungsgarantie sind umfangreiche Voraussetzungen und Verpflichtungen entsprechenden der Förderrichtlinien zu beachten.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen und FAQs, umfangreiche weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Garantierichtlinien und die anzuwendenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter https://www.oekb.at.
Stand: 12. Mai 2020
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
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