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Artikel der Ausgabe März 2022

Was hat sich beim Einkommensteuertarif geändert?

Was hat sich beim Einkommensteuertarif geändert?

Senkung in 2022 und 2023 durch die Steuerreform

Unter welchen Voraussetzungen unterliegen (gemischte) Liegenschaftsschenkungen der Einkommensteuer?
Bis zu welcher Höhe können Begräbniskosten außergewöhnliche Belastungen sein?
Verlängerung Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland
Wie wurde die Steuergutschrift bei geringem Einkommen erhöht?

Wie wurde die Steuergutschrift bei geringem Einkommen erhöht?

Steuerreform bringt höhere Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung

Wie wurden die Absetzbeträge in der Einkommensteuer geändert?

Wie wurden die Absetzbeträge in der Einkommensteuer geändert?

Einkommensteuerersparnis durch die Steuerreform

Eigenkapital und Bonität

Eigenkapital und Bonität

Die richtige Eigenkapitalquote bestimmt wesentlich die Bonität Ihres Unternehmens

Was hat sich beim Einkommensteuertarif geändert?

Illustration

Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde der Einkommensteuertarif wie folgt geändert:

Der Steuersatz für die zweite Stufe wird ab Juli 2022 von 35 % auf 30 % und ab Juli 2023 die dritte Stufe von 42 % auf 40 % gesenkt werden. Im jeweiligen Umstellungsjahr wird vereinfachend ein Mischsatz (32,5 % bzw. 41 %) für das ganze Jahr angewandt. Wurde für Lohnzahlungszeiträume im Jahr 2022 der Steuersatz von 32,5 % noch nicht berücksichtigt, hat der Arbeitgeber bis spätestens 31.5.2022 eine Aufrollung durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Maßnahmen dazu vorliegen.

Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet. Erzielt jemand beispielsweise im Jahr 2022 ein jährliches Einkommen von € 20.000,00 (Grenzsteuersatz 32,5 %), zahlt er durchschnittlich 10,25 % Einkommensteuer (= € 2.050,00). Im Gegensatz dazu werden einer Person mit einem Jahreseinkommen von € 70.000,00 (Grenzsteuersatz 48 %) durchschnittlich 32,29 % Einkommensteuer (= € 22.605,00) abgezogen.

Der Grenzsteuersatz ist jener Steuersatz, mit dem jeder zusätzlich erwirtschaftete Euro besteuert wird. Diese progressive Gestaltung der Einkommensteuer hat auch Auswirkungen bei den Betriebsausgaben bzw. den Werbungskosten. Bei einem höheren Grenzsteuersatz (und somit auch höherem Einkommen) bringen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten auch mehr Steuerersparnis.

GRENZSTEUERSÄTZE

Tarifstufen

Steuersatz

bis € 11.000,00

0 %

über € 11.000,00 bis € 18.000,00

20 %

über € 18.000,00 bis € 31.000,00

bis 2021:

in 2022:

ab 2023:

 

35 %

32,5 %

30 %

über € 31.000,00 bis € 60.000,00

bis 2022:

in 2023:

ab 2024:

 

42 %

41 %

40 %

über € 60.000,00 bis € 90.000,00

48 %

über € 90.000,00 bis € 1 Mio.

50 %

über 1 Mio.

55 %*

* zeitlich befristet bis 2025

Stand: 24. Februar 2022

Bild: Elnur - Adobe Stock.com

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