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Artikel der Ausgabe Mai 2020

Staatliche Garantien zur Liquiditätssicherung von Unternehmen

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Überbrückungsgarantien des aws für KMU

Überblick über staatliche Zuschüsse

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Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfsfonds

Angebote der Sozialversicherung für mehr Liquidität

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Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet den SVS-Versicherten bei Bedarf ...

Sonderregelungen des Finanzministeriums (BMF) für mehr Liquidität

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Voraussetzung für alle Maßnahmen des BMF

Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?
Welche Überbrückungsgarantien des Austria Wirtschaftsservice (aws) gibt es?

Welche Überbrückungsgarantien des Austria Wirtschaftsservice (aws) gibt es?

Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines ...

Welche Überbrückungsgarantien der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus gibt es?
Welche Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB) gibt es?

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Die österreichische Kontrollbank übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung ...

Coronavirus: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?

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Wann können Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden?

Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

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Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für ...

Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden?

Welche Überbrückungsgarantien der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus gibt es?

Illustration

Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können über ihre Hausbank bei der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) staatliche Garantien für Überbrückungskredite zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die aufgrund kurzfristiger Rückgänge der Umsatzerlöse entstanden sind, beantragen. Dabei garantiert die Republik Österreich einer finanzierenden Bank die Rückzahlung eines aufgenommenen Kredits eines österreichischen Unternehmens im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird bzw. in Zahlungsverzug kommt.

Welche Varianten sind möglich?

Handelt es sich beim Antragsteller um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ entsprechend der EU-Bestimmungen, so sind folgende Garantien im Rahmen des Corona Hilfsfonds möglich

  • Kredithöhe bis zu € 500.000: Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 100% besichert. Die Zinssatzobergrenze beträgt 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren aber max. 0,00 % p.a.. Es sind keine Sicherheiten erforderlich und es fallen keine Kosten für die Garantie an. Der Haftungstatbestand ist der Zahlungsverzug.
  • Kredithöhe bis zu € 1,5 Mio: Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 90% besichert. Die Zinssatzobergrenze beträgt 1% fix, die Kosten für die Garantie beträgt 0,25 – 1%. Es sind keine Sicherheiten erforderlich. Der Haftungstatbestand ist die Insolvenz.

Die Haftungslaufzeit dieser beiden Varianten beträgt maximal 5 Jahre.

Neben den beiden oben beschriebenen Garantien des Corona Hilfsfonds besteht auch zwei weitere Varianten für die die Voraussetzung kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht gilt. Für diese Variante ist aber unter anderem erforderlich, dass für das Unternehmen kein Reorganisationsbedarf besteht (URG Kriterien) und kein Insolvenztatbestand vorliegt.

  • Kredithöhe bis zu € 500.000: Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 80% besichert. Der Zinssatzobergrenze beträgt maximal 2%. Es fallen keine Kosten für die Garantie an. Die Laufzeit beträgt maximal 3 Jahre. Der Haftungstatbestand ist die Insolvenz. Anschlussförderungen in bestimmten Bundesländer sind möglich.
  • Kredithöhe € 500.000 bis zu 1.500.000: Diese Kredite werden mit einer Garantiequote von 80% besichert. Der Zinssatzobergrenze beträgt maximal 2%. Es fallen keine Kosten für die Garantie an. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre. Der Haftungstatbestand ist die Insolvenz.

Auf alle Varianten sind unterschiedliche umfangreiche Voraussetzungen und Verpflichtungen entsprechenden den Förderrichtlinien zu beachten. Alle Anträge können nur über die Bank des Unternehmens eingereicht werden.

Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen, weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Garantierichtlinien und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.oeht.at.

Stand: 05. Mai 2020

Bild: photo 5000 - stock.adobe.com

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