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Artikel der Ausgabe Februar 2014

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!

Welche Änderungen plant die Regierung?

Welche Änderungen plant die Regierung?

Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft ...

USt-Richtlinien-Wartungserlass

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Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.

Gewinnfreibetrag

Gewinnfreibetrag

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert.

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für ein Arbeitszimmer?

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Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

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Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,...

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

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Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ...

Wie viele Samstage dürfen Angestellte im Handel hintereinander ganztags arbeiten?

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Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten.

Machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine Marke

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Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes?

Welche Änderungen plant die Regierung?

Illustration

Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen. Allerdings wird noch viel über die Neuerungen diskutiert. Es kann daher durchaus sein, dass es noch zu Änderungen kommt.

Derzeit liegt lediglich die Regierungsvorlage vor. Die Gesetzwerdung bleibt daher noch abzuwarten. Die geplanten Änderungen sind sehr umfangreich. In diesem Artikel informieren wir Sie über eine kleine Auswahl davon.

Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen über kleine Beträge müssen nicht die gesamten Rechnungsmerkmale beinhalten, bisher liegt die Grenze bei € 150,00. Sie soll nun auf € 400,00 angehoben werden.

Neuerliche Änderungen für GmbHs

Im Juli 2013 wurde das Mindeststammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf € 10.000,00 gesenkt. Hier soll es nun wieder zu Änderungen kommen. Für Neugründer soll das Mindeststammkapital bei € 10.000,00 bleiben, allerdings nur für zehn Jahre. Für alle bereits bestehenden GmbH’s soll das Mindeststammkapital wieder € 35.000,00 betragen. Eine Kapitalherabsetzung auf unter € 35.000,00 ist nicht zulässig.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Für die Anschaffung von Wertpapieren soll künftig kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag mehr geltend gemacht werden dürfen. Begünstigt ist nur mehr die Anschaffung von körperlichen Wirtschaftsgütern.

Verlustvortrags- bzw. Verrechnungsgrenze entfällt

Verlustvorträge dürfen höchstens mit 75 % der Einkünfte des laufenden Jahres verrechnet werden. Für natürliche Personen soll diese Grenze nun entfallen. Künftig soll der Verlust aus Vorjahren deshalb bis zur Höhe der Einkünfte des laufenden Jahres verrechnet werden können.

Alkohol, Tabak und Auto

Die Steuer auf Alkohol und Tabak soll erhöht werden. Auch Autofahrer sind betroffen. Die motorbezogene Versicherungssteuer soll angehoben werden. Die geplanten Änderungen enthalten eine Staffelung – dadurch trifft die Erhöhung leistungsschwächere Fahrzeuge weniger. Die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll geändert werden.

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: ARochau - Fotolia.com

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